Dienstag, 20. April 2010
Willkommen beim dritten Teil unserer Serie „Wie man unerwünschte Inhalte los wird“! In Teil 1 und 2 ging es darum, wie ihr die Entfernung von Content, der von euch kontrolliert wird, beschleunigen könnt und schnellere Entfernungen aus dem Cache beantragt. Heute sprechen wir darüber, wie ihr das Tool zum Entfernen von öffentlichen URLs von Google verwenden könnt, um das Entfernen von Content aus den Google-Suchergebnissen zu beantragen, wenn der Content von einer Website stammt, die ihr nicht kontrolliert.
Google bietet zwei Tools an, mit denen ihr eine schnellere Entfernung von Content beantragen könnt:
- Tool zum Entfernen von überprüften URLs: Mit diesem Tool beantragt ihr die Entfernung von Content aus den Google-Suchergebnissen, wenn er auf einer Website veröffentlicht ist, für die ihr in Webmaster-Tools als Inhaber bestätigt seid (beispielsweise euer Blog oder die Website eures Unternehmens).
- Tool zum Entfernen von öffentlichen URLs: Mit diesem Tool beantragt ihr die Entfernung von Content aus den Google-Suchergebnissen, wenn er auf einer Website veröffentlicht ist, für die ihr keine Inhaberschaft bestätigen könnt (zum Beispiel der Blog eures Freundes).
Manchmal möchtet ihr vielleicht Informationen von einer Website entfernen, die ihr weder besitzt noch kontrolliert. Jede Website und ihr Content werden von einem Webmaster kontrolliert. Ergebnisse können daher am besten aktualisiert oder von Google entfernt werden, indem der Inhaber der Website (auf der der Content veröffentlicht ist) entweder das Crawlen der URL blockiert, die Content-Quelle modifiziert oder die Seite ganz entfernt. Nicht geänderter Content würde, wenn er das nächste Mal von uns gecrawlt wird, noch einmal in unseren Suchergebnissen angezeigt werden. Der erste Schritt zum Entfernen von Content, der auf einer Website gehostet wird, die euch nicht gehört, besteht daher darin, Kontakt mit dem Inhaber der Website aufzunehmen und ihn zu bitten, den betreffenden Content zu entfernen oder zu blockieren.
Entfernter oder blockierter Content
Wenn der Websiteinhaber eine Seite entfernt, sollten Anfragen für die entfernte Seite die Antwort 404 Not Found
oder die Antwort 410 Gone
zurückgeben.
Wenn er die Seite für Suchmaschinen blockiert hat, sollte entweder der Zugriff auf die Seite in der robots.txt-Datei der Website gesperrt sein oder die Seite sollte ein noindex
meta
-Tag enthalten.
Sobald eine dieser Anforderungen erfüllt ist, könnt ihr einen Antrag auf Entfernung stellen, indem ihr die Option „Der Webmaster hat die Seite bereits blockiert.“ verwendet.
Manchmal sagt ein Websiteinhaber zwar, dass er eine Seite blockiert oder entfernt hat, hat dies jedoch noch nicht tatsächlich getan. Wenn er sagt, dass eine Seite blockiert wurde, könnt ihr das überprüfen, indem ihr in der robots.txt-Datei der Website überprüft, ob die Seite dort als blockiert aufgeführt ist.
User-agent: * Disallow: /blocked-page/
Auch im HTML-Quellcode einer Seite selbst könnt ihr überprüfen, ob die Seite blockiert wurde.
Ruft einfach die Seite auf und wählt in eurem Browser die Option zum Anzeigen des Quelltexts. Enthält der HTML-head
-Abschnitt ein noindex-Meta-Tag?
<html> <head> <title>blocked page</title> <meta name="robots" content="noindex"> </head> ...
Wenn der Websiteinhaber euch mitteilt, dass die Seite entfernt wurde, könnt ihr das mithilfe eines Testtools für HTTP-Antworten wie dem Firefox-Browser-Add-on Live HTTP Headers überprüfen. Wenn dieses Add-on aktiviert ist, könnt ihr in Firefox jede URL darauf testen, ob die HTTP-Antwort tatsächlich 404 Not Found
oder 410 Gone
ist.
Von der Seite entfernter Content
Sobald ihr überprüft habt, dass der Content, den ihr entfernen wollt, nicht mehr auf der Seite vorhanden ist, könnt ihr die Entfernung aus dem Cache beantragen, indem ihr die Option „Content wurde bereits von der Seite entfernt“ verwendet. Mit dieser Art der Entfernung – normalerweise „Cache“-Entfernung genannt – wird sichergestellt, dass die Suchergebnisse von Google weder die Cache-Kopie oder Version der alten Seite noch Text-Snippets der alten Seitenversion enthalten. Nur die aktuelle aktualisierte Seite – ohne den entfernten Content – ist von den Google-Suchergebnissen aus zugänglich. Es kann jedoch sein, dass der Rang der aktuellen aktualisierten Seite noch aufgrund von Begriffen in Zusammenhang mit dem alten Content bestimmt wird. Grund hierfür sind immer noch vorhandene Rückverweise auf externen Websites. Wenn ihr einen Antrag auf Entfernung aus dem Cache stellt, werdet ihr zur Eingabe eines Begriffs aufgefordert, der von der Seite entfernt wurde. Vergewissert euch, dass ihr kein Wort eingebt, das auf der aktuellen Live-Seite zu finden ist, damit unser automatisierter Prozess bestätigen kann, dass die Seite geändert wurde – andernfalls wird der Antrag abgelehnt. Weitere Informationen zu Cache-Entfernungen findet ihr in Teil II der Serie „Wie man unerwünschte Inhalte loswird“.
Entfernen unangemessener Webseiten oder Bilder, die in unseren mit der SafeSearch-Funktion gefilterten Ergebnissen angezeigt werden
Google hat den SafeSearch-Filter eingeführt, um Suchergebnisse anbieten zu können, die keinen potenziell anstößigen Content enthalten. Wenn ihr Content findet, den die SafeSearch-Funktion eurer Meinung nach hätte herausfiltern müssen, könnt ihr beantragen, dass dieser Content zukünftig aus den von SafeSearch-gefilterten Ergebnissen ausgeschlossen wird. Stellt einen Antrag auf Entfernung, indem ihr die Option „In unseren SafeSearch-gefilterten Ergebnissen wird unangemessener Content angezeigt“ verwendet.
Wenn beim Tool zum Entfernen öffentlicher URLs Probleme auftreten oder ihr Fragen habt, die hier nicht angesprochen wurden, postet sie bitte im Webmaster-Hilfeforum oder zieht die ausführlicheren Entfernungsanweisungen in unserer Hilfe zurate. Wenn ihr im Forum postet, denkt daran, für Links auf Content, den ihr entfernt haben möchtet, einen Service zum Kürzen von URLs zu verwenden.
Weitere Posts dieser Reihe
- Wie man unerwünschte Inhalte loswird, Teil I: URLs und Verzeichnisse
- Wie man unerwünschte Inhalte loswird, Teil II: Vertraulichen Text von einer Seite entfernen
- Wie man unerwünschte Inhalte loswird, Teil III: Entfernen von Inhalten, die nicht euch gehören
- Wie man unerwünschte Inhalte loswird, Teil IV: Verfolgen von Anfragen und was nicht entfernt werden sollte
Außerdem könnt ihr euch darüber informieren, wie ihr festlegt, welche Informationen über euch online verfügbar sind.