Wichtige Informationen für Web-Creator über das grundlegende Update vom März 2024 und die neuen Spamrichtlinien

Dienstag, 5. März 2024

Heute haben wir das grundlegende Update für März 2024 angekündigt. So soll die Qualität der Google Suche verbessert werden, indem weniger Inhalte angezeigt werden, die den Eindruck erwecken, dass sie bloß Klicks generieren sollen, und mehr Inhalte, die Nutzer nützlich finden. Wir haben auch mitgeteilt, dass wir neue Spamrichtlinien eingeführt haben, um besser auf Praktiken zu reagieren, die sich negativ auf die Google-Suchergebnisse auswirken können. In diesem Beitrag werden wir für Creator sowohl auf das Update als auch auf die Spamrichtlinien eingehen.

Unser grundlegendes Update für März 2024

Das grundlegende Update vom März 2024 ist ein komplexeres Update als die üblichen grundlegendes Update, das Änderungen an mehreren Kernsystemen umfasst. Außerdem haben wir dadurch die Erkennung der Nützlichkeit von Inhalten weiterentwickelt.

So wie wir mehrere Systeme zur Identifizierung zuverlässiger Informationen verwenden, haben wir auch unsere zentralen Ranking-Systeme optimiert, um anhand einer Vielzahl innovativer Signale und Ansätze hilfreichere Ergebnisse anzuzeigen. Dafür gibt es kein einzelnes Signal oder System mehr. Außerdem haben wir eine neue FAQs-Seite hinzugefügt, auf der diese Änderung erklärt wird.

Da es sich um ein komplexes Update handelt, kann die Einführung bis zu einem Monat dauern. Im Vergleich zu einem regelmäßigen grundlegenden Update wird es wahrscheinlich mehr Schwankungen im Ranking geben, da verschiedene Systeme vollständig aktualisiert werden und sich gegenseitig verstärken. Wenn das Update abgeschlossen ist, veröffentlichen wir einen Beitrag im Status-Dashboard für die Google Suche.

Creator müssen nichts weiter tun, solange sie ansprechende und für die Nutzer gedachte Inhalte erstellen. Für diejenigen, die im Ranking weniger erfolgreich sind, empfehlen wir dringend, unsere Hilfeseite zum Erstellen hilfreicher, verlässlicher und nutzerorientierter Inhalte zu lesen.

Unsere neuen Spamrichtlinien

Unsere Spamrichtlinien sollen auf Praktiken eingehen, die sich negativ auf die Qualität der Google-Suchergebnisse auswirken können. Heute stellen wir drei neue Spamrichtlinien vor, um gegen schlechte Praktiken zu verstoßen, die immer beliebter werden: Missbrauch abgelaufener Domains, Missbrauch mit massenhaft generierten Inhalten und Missbrauch des Websiterufs.

Wir empfehlen Creatorn, alle unsere Spamrichtlinien zu lesen und dafür zu sorgen, dass sie sich nicht an solchen Praktiken beteiligen. Websites, die gegen unsere Spamrichtlinien verstoßen, erhalten möglicherweise ein niedrigeres Ranking oder werden gar nicht in den Suchergebnissen angezeigt. Wenn Websiteinhaber von einer manuellen Spammaßnahme betroffen sind, erhalten Websiteinhaber eine Benachrichtigung über ihr registriertes Search Console-Konto und können beantragen, die Maßnahme aufzuheben.

Neben unseren neuen Spamrichtlinien führen wir heute auch das Spamupdate vom März 2024 ein.

Missbrauch abgelaufener Domains

Bei einem Missbrauch abgelaufener Domains wird ein Name einer abgelaufenen Domain gekauft und in erster Linie zur Manipulation des Suchrankings umfunktioniert, indem Inhalte gehostet werden, die Nutzern kaum oder gar keinen Mehrwert bieten. Beispielsweise kann jemand eine Domain kaufen, die zuvor auf einer medizinischen Website genutzt wurde, und diese dann für das Hosten minderwertiger Casinoinhalte umfunktionieren, um in der Suche erfolgreich zu sein, da die Domain aufgrund des Rufs der Domain bei einer früheren Inhaberschaft erfolgreich sein würde.

Der Missbrauch einer abgelaufenen Domain ist nichts, was jemand versehentlich tut. Diese Vorgehensweise wird von Nutzern eingesetzt, die in der Google Suche mit minderwertigen Inhalten ein gutes Ranking erzielen möchten. Dazu wird dann der bisherige Ruf eines Domainnamens herangezogen. Diese Domains sind in der Regel nicht dazu gedacht, dass Besucher sie auf andere Weise als über Suchmaschinen finden. Es ist in Ordnung, einen alten Domainnamen für eine neue, ursprüngliche Website zu verwenden, die hauptsächlich für Nutzer erstellt wurde.

Missbrauch mit massenhaft generierten Inhalten

Beim Missbrauch mit massenhaft generierten Inhalten werden viele Seiten in erster Linie erstellt, um das Suchranking zu manipulieren, aber nicht, um Nutzern zu helfen. Bei dieser missbräuchlichen Vorgehensweise geht es in der Regel um die Erstellung großer Mengen von Nicht-Originalinhalten, die für Nutzer unabhängig von der Art der Erstellung wenig oder gar keinen Mehrwert bieten.

Diese neue Richtlinie baut auf unserer früheren Spamrichtlinie zu automatisch generierten Inhalten auf und sorgt dafür, dass wir bei Bedarf Maßnahmen gegen den Missbrauch von Inhalten ergreifen können, unabhängig davon, ob Inhalte durch Automatisierung, menschliche Bemühungen oder eine Kombination aus menschlichen und automatisierten Prozessen.

Ändert sich dadurch die Sichtweise von Google auf KI-Inhalte in Bezug auf Spam?

Unsere schon lange bestehende Spamrichtlinie besagt, dass der Einsatz von Automatisierung, einschließlich generativer KI, als Spam gilt, wenn der Hauptzweck darin besteht, das Ranking in den Suchergebnissen zu manipulieren. Die aktualisierte Richtlinie entspricht dem Geist der vorherigen Richtlinie und beruht auf demselben Prinzip. Sie wurde erweitert, um komplexere Methoden zur Erstellung von Inhalten in großem Umfang zu berücksichtigen, bei denen nicht immer klar ist, ob Inhalte von geringer Qualität ausschließlich durch Automatisierung erstellt wurden.

Was ist der Unterschied zwischen der alten Richtlinie gegen „automatisch generierte Inhalte“ und der aktualisierten Richtlinie gegen „Missbrauch mit massenhaft generierten Inhalten“?

Unsere neue Richtlinie soll dazu beitragen, dass Nutzer sich klarer darüber sind, dass die Erstellung von Inhalten in großem Umfang missbräuchlich ist, wenn dies zur Manipulation des Suchrankings erfolg, und dass dies unabhängig davon gilt, ob Automatisierung oder Menschen beteiligt waren.

Missbrauch des Websiterufs

Ein Missbrauch des Websiterufs liegt vor, wenn Seiten von Drittanbietern mit nur wenig oder gar keiner Kontrolle oder Beteiligung des Erstanbieters veröffentlicht werden und der Zweck darin besteht, das Suchranking durch Ausnutzung der Ranking-Signale der Erstanbieter-Website zu manipulieren. Zu solchen Drittanbieterseiten gehören gesponserte Seiten, Werbeseiten, Partnerseiten oder andere Seiten von Drittanbietern, die in der Regel unabhängig vom Hauptzweck der Host-Website sind oder ohne detaillierte Aufsicht oder Beteiligung der Host-Website erstellt wurden und für Nutzer wenig oder keinen Mehrwert bieten.

Gemäß unserer neuen Richtlinie gelten nicht alle Inhalte von Dritten als Verstoß, sondern nur die Inhalte, die ohne detaillierte Kontrolle gehostet werden und die das Ranking in den Suchergebnissen manipulieren sollen. Beispielsweise hosten viele Publikationen Werbeinhalte, die für regelmäßige Leser bestimmt sind, statt dass dadurch in erster Linie das Suchranking manipuliert werden soll. Auch als „Native Advertising“ oder „Advertising-Inhalte“ bezeichnet. Diese Inhalte verwirren regelmäßige Leser der Publikation normalerweise nicht, wenn sie sie direkt auf der Website des Verlags oder Webpublishers finden oder über die Google-Suchergebnisse auf die Publikation gelangen. Sie müssen nicht für die Google Suche blockiert werden.

Auf unserer Seite zu Spamrichtlinien findet ihr einige anschauliche Beispiele dafür, was Missbrauch des Websiterufs darstellt und was nicht. Solche Inhalte müssen für die Google Suche blockiert werden, um einen Verstoß gegen unsere Spamrichtlinien zu vermeiden. Damit Websiteinhaber sich auf diese Änderung vorbereiten können, tritt diese neue Richtlinie ab dem 5. Mai 2024 in Kraft.

Welche Ranking-Signale hat eine Website?

Unsere zentralen Ranking-Systeme sind in erster Linie für den Einsatz auf Seitenebene konzipiert. Anhand verschiedener Signale und Systeme wird erklärt, wie das Ranking einzelner Seiten funktioniert. Es gibt auch einige websiteweite Signale, die ebenfalls berücksichtigt werden. Hinweis: Einige Drittanbieterdienste vergeben Bewertungen für den Ruf oder die „Autorität“ von Websites. Diese entsprechen weder einem Google-Signal noch stammen sie von Google.

Auf meiner Website gibt es einen Gutscheinbereich, den wir teilweise in Zusammenarbeit mit einem Drittanbieter erstellen. Wird das als Spam eingestuft?

Viele Publikationen bieten Gutscheine für ihre Leser an. Die Leser sollten genau verstehen, woher die Gutscheine der Publikation stammen und wie sie funktionieren, damit die Gutscheine für den Leser einen Mehrwert bieten.

Wenn die Publikation aktiv an der Erstellung des Gutscheinbereichs beteiligt ist, müsst ihr diese Inhalte nicht für die Google Suche blockieren. Eine aktive oder enge Einbindung liegt vor, wenn die Hosting-Website den Lesern einen Mehrwert bietet, indem sie die Gutscheine direkt von Händlern und anderen Unternehmen bezieht, und nicht von White-Label-Services, die hauptsächlich Gutscheine ausstellen, um Suchrankings zu manipulieren.

Mit unseren neuen Richtlinien und der kontinuierlichen Verbesserung unserer Spam-Bekämpfungssysteme möchten wir nicht nur dafür sorgen, dass Nutzer hochwertige und hilfreiche Inhalte erhalten. Wir sorgen außerdem dafür, dass Creator, die hilfreiche Inhalte erstellen, in der Google Suche erfolgreicher sind als diejenigen, die sich mit Spam beschäftigen.

Wir werden das Status-Dashboard für die Suche aktualisieren, um zu bestätigen, wenn die Roll-outs abgeschlossen sind. Außerdem geben wir nach Abschluss der Aktualisierung ein Formular für konkretes Nutzerfeedback frei.


Updates

  • Update vom 4. Juni 2024: Ergänzung zu den FAQs zu Gutscheinbereichen, um zu erklären, was aktive Beteiligung bedeutet.
  • Update vom 26. April 2024: Wenn ihr uns zu diesen Änderungen beim Ranking Feedback geben möchtet, verwendet bitte dieses Feedback-Formular zum Ranking. Dieses Formular ist noch bis zum 31. Mai 2024 verfügbar. Mithilfe eures Feedbacks können wir unsere Systeme für das Ranking von Suchergebnissen durch zukünftige Updates verbessern.