URLs auf die Zulassungsliste setzen

Mit Zulassungslisten können Sie bestimmte URLs angeben, die von Ihrem Script oder Add-on vorab für den Zugriff genehmigt werden. Zulassungslisten tragen zum Schutz von Nutzerdaten bei. Wenn Sie eine Zulassungsliste definieren, können Scriptprojekte nicht auf URLs zugreifen, die nicht auf die Zulassungsliste gesetzt wurden.

Dieses Feld ist optional, wenn Sie eine Testbereitstellung installieren. Es ist jedoch erforderlich, wenn Sie eine versionierte Bereitstellung erstellen.

Sie verwenden Zulassungslisten, wenn Ihr Script oder Add-on die folgenden Aktionen ausführt:

  • Ruft Informationen über den Apps Script-Dienst UrlFetch von einem externen Speicherort (z. B. HTTPS-Endpunkte) ab. Wenn Sie URLs für das Abrufen auf die Zulassungsliste setzen möchten, fügen Sie das Feld urlFetchWhitelist in die Manifestdatei ein.
  • Öffnet oder zeigt eine URL als Reaktion auf eine Nutzeraktion an. Erforderlich für Google Workspace-Add-ons, die URLs öffnen oder anzeigen, die nicht zu Google gehören. Wenn Sie URLs für das Öffnen auf die Zulassungsliste setzen möchten, fügen Sie das Feld addOns.common.openLinkUrlPrefixes in Ihre Manifestdatei ein.

Präfixe zur Zulassungsliste hinzufügen

Wenn Sie in Ihrer Manifestdatei Zulassungslisten angeben (indem Sie entweder das Feld addOns.common.openLinkUrlPrefixes oder urlFetchWhitelist verwenden), müssen Sie eine Liste mit URL-Präfixen angeben. Die Präfixe, die Sie dem Manifest hinzufügen, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Jedes Präfix muss eine gültige URL sein.
  • Für jedes Präfix muss https:// verwendet werden, nicht http://.
  • Jedes Präfix muss eine vollständige Domain haben.
  • Jedes Präfix muss einen nicht leeren Pfad haben. https://www.google.com/ ist beispielsweise gültig, https://www.google.com jedoch nicht.
  • Sie können Platzhalter verwenden, um URL-Subdomain-Präfixe abzugleichen.
  • Im Feld addOns.common.openLinkUrlPrefixes kann nur ein Platzhalter * verwendet werden, um alle Links abzugleichen. Dies wird jedoch nicht empfohlen, da dies die Daten eines Nutzers gefährden und die Überprüfung des Add-ons verzögern kann. Verwenden Sie einen Platzhalter nur, wenn dies für die Add-on-Funktion erforderlich ist.

Bei der Bestimmung, ob eine URL mit einem Präfix in der Zulassungsliste übereinstimmt, gelten die folgenden Regeln:

  • Beim Pfadabgleich wird die Groß- und Kleinschreibung beachtet.
  • Wenn das Präfix mit der URL identisch ist, gibt es eine Übereinstimmung.
  • Wenn die URL mit dem Präfix identisch oder ein untergeordnetes Element ist, handelt es sich um eine Übereinstimmung.

Das Präfix https://example.com/foo stimmt beispielsweise mit den folgenden URLs überein:

  • https://example.com/foo
  • https://example.com/foo/
  • https://example.com/foo/bar
  • https://example.com/foo?bar
  • https://example.com/foo#bar

Platzhalter verwenden

Sie können ein einzelnes Platzhalterzeichen (*) verwenden, um eine Subdomain in den Feldern urlFetchWhitelist und addOns.common.openLinkUrlPrefixes abzugleichen. Sie können nur einen Platzhalter verwenden, um mehrere Subdomains abzugleichen. Er muss das führende Präfix der URL darstellen.

Das Präfix https://*.example.com/foo stimmt beispielsweise mit den folgenden URLs überein:

  • https://subdomain.example.com/foo
  • https://any.number.of.subdomains.example.com/foo

Das Präfix https://*.example.com/foo stimmt nicht mit den folgenden URLs überein:

  • https://subdomain.example.com/bar (Suffix nicht übereinstimmend)
  • https://example.com/foo (mindestens eine Subdomain muss vorhanden sein)

Einige der Präfixregeln werden erzwungen, wenn Sie versuchen, Ihr Manifest zu speichern. Die folgenden Präfixe führen beispielsweise zu einem Fehler, wenn sie beim Speichern in Ihrem Manifest vorhanden sind:

  • https://*.*.example.com/foo (Mehrere Platzhalter sind nicht zulässig)
  • https://subdomain.*.example.com/foo (Platzhalter müssen als vorangestelltes Präfix verwendet werden)