Google Analytics SDK und Richtlinie zur User-ID-Funktion
Mit Sammlungen den Überblick behalten
Sie können Inhalte basierend auf Ihren Einstellungen speichern und kategorisieren.
Die folgenden Richtlinien gelten für alle Anwendungen, die das Google Analytics-
Property-SDKs und/oder User-ID-Funktion:
Sie müssen alle Rechte zur Nutzung dieses Dienstes haben, einschließlich der erforderlichen
Genehmigungen des Rechteinhabers für die Daten, die Sie mithilfe von
die Plattform und die Rechteinhaber des jeweiligen Google Analytics-Kontos
Konten.
Sie sind verpflichtet, Ihre Endnutzer ordnungsgemäß über die Implementierungen und
die Sie nutzen, einschließlich Hinweisen dazu, welche Daten
die Sie über Google Analytics sammeln, und ob diese Daten mit
mit anderen Daten über die Endanwendenden vergleichen. Holen Sie die Einwilligung von Ihrem
oder ihnen auf andere Weise die Möglichkeit geben, die
Implementierungen und Funktionen, die Sie nutzen.
Sie dürfen keine Daten hochladen, anhand derer Google ein
(z. B. bestimmte Namen, Sozialversicherungsnummern, E-Mail-Adressen,
oder ähnliche Daten) oder Daten, die eine bestimmte
Gerät (z. B. eine eindeutige Gerätekennung, falls eine solche Kennung nicht
Zurücksetzen).
Sie dürfen keine authentifizierte und nicht authentifizierte Sitzungen von
Ihre Endnutzer, es sei denn, die Endnutzer haben einer solchen Aktivität zugestimmt und
ist eine solche Zusammenführung nach den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften zulässig.
Verstöße gegen diese Richtlinie können zur Kündigung Ihres Google Analytics-Kontos führen.
Konten und dem Verlust Ihrer Google Analytics-Daten.