Die folgenden Integrationsrichtlinien gelten für die End-to-End-Integration von Reservierungen.
End-to-End-Richtlinien
Bitte lies dir die folgenden Voraussetzungen durch, bevor du mit der Integration beginnst. Für die End-to-End-Integration von Reservierungen im Actions Center müssen Partner die folgenden Anforderungen und Richtlinien erfüllen.
Sie sind für die Teilnahme am Actions Center-Programm erforderlich, ihre Einhaltung garantiert aber nicht, dass ein Partner auch an Actions Center teilnehmen kann.
Wenn die Anforderungen und Richtlinien nicht erfüllt werden, kann es dazu führen, dass die Integration, der Händler oder die Dienste gesperrt oder von der Plattform entfernt werden.
Allgemeine Plattformanforderungen
- Partner müssen alle Händler- und Nutzerdaten gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen erfassen und verarbeiten. Das gilt auch für personenidentifizierbare Informationen.
- Partner müssen befugt sein, Buchungen im Namen ihrer Händler vorzunehmen.
Partner müssen in Echtzeit direkten Zugriff auf die verfügbaren Slots von Händlern haben. D. h., Partner müssen Verfügbarkeitsanfragen von Google in weniger als einer Sekunde beantworten können.
- Sonderfall: Wir unterstützen Reservierungen, die eine asynchrone Bestätigung durch den Händler erfordern. Der Reservierungsablauf muss dabei aber auf einem verfügbaren Slot basieren. Partner müssen in Echtzeit auf Verfügbarkeitsdaten zugreifen können, etwa über Onlinesysteme der Händler. Das gilt auch dann, wenn eine Bestätigung vom Händler erforderlich ist, um die Reservierung abzuschließen.
Partner müssen Zugriff auf das gesamte Inventar ihrer Händler haben. Händler mit unvollständigem oder kurzfristig verfügbarem Inventar (Sonderposten) sind möglicherweise nicht teilnahmeberechtigt.
Partner müssen für mindestens die nächsten 30 Tage Zugriff auf verfügbare Slots ihrer Händler haben.
Partner müssen Onlinestornierungen von Buchungen unterstützen.
Partner, die Vorauszahlungen verlangen, müssen die Zahlungsrichtlinien des Actions Centers einhalten. Ihre Zahlungsabwickler müssen sich auf der Liste der unterstützten Zahlungsdienstleister befinden und tokenisierte Zahlungen akzeptieren.
Partner müssen genaue Preisdaten für die Kosten der Dienstleistungen bereitstellen können und die Preisrichtlinien des Actions Centers einhalten.
Partner müssen die technischen Anforderungen für die End-to-End-Integration für Reservierungen im Actions Center erfüllen.
Partner müssen die Voraussetzungen für Händler und Dienstleistungen des Actions Centers einhalten.
Partner müssen die Support- und Wartungsrichtlinien des Actions Centers einhalten.
Partner müssen die in den Richtlinien für die Einführung und Überwachung definierten akzeptablen Fehlerraten einhalten.
Alle Buchungen müssen automatisch in Echtzeit bestätigt werden, mit Ausnahme von Buchungen, die über eine asynchrone Integration erfolgen. Buchungen über eine asynchrone Integration müssen den Richtlinien für asynchrone Buchungen entsprechen.
Partner müssen die branchen- oder funktionsspezifischen Richtlinien des Actions Center einhalten (Angebote, Zahlungen, Onlinedienste und Restaurants).
Der Partner muss gemäß der Richtlinie qualitativ hochwertige Inhalte für Händlernamen, -adressen, -dienstleistungen und -beschreibung bereitstellen.
Richtlinie zu Angeboten
Landing Page
- Alle Angebote eines Restaurants, die mit Google geteilt werden, müssen mit allen relevanten Informationen auf der Landingpage sichtbar sein.
- Der Angebotswert und der Beschreibungstext müssen direkt auf der Landingpage sichtbar sein.
- Angebotseinschränkungen, die sich auf den Mindestrechnungsbetrag, den maximalen Rabattwert und das erforderliche Abo beziehen, müssen direkt auf der Landingpage sichtbar sein.
- Alle anderen Angebotseinschränkungen (z. B. Teilnahmebedingungen, Einlösungsanleitung, Nutzungsbedingungen usw.) müssen auf der Landingpage sichtbar oder mit nur einem Klick von der Landingpage aus zugänglich sein (z. B. ein Pop-up-Dialogfeld).
- Bei allen Angeboten mit Ausnahme von
OFFER_MODE_WALK_IN
-Angeboten muss der Nutzer im Rahmen des mit dem Angebot verknüpften Aktionsablaufs (z. B. Tischreservierung) die für seine Auswahl geltenden Angebote auswählen können (z. B. Für Reservierungen: Angebote gelten für den ausgewählten Zeitraum und die ausgewählte Personenanzahl. - Die Anleitung und die Methoden zur Einlösung müssen klar und umsetzbar sein. Wenn für die Einlösung des Angebots beispielsweise die Rechnung an der Kasse im Partnersystem bezahlt werden muss, muss die Anleitung zur Zahlung im System erwähnt werden und der Nutzer muss die Rechnung an der Kasse im Partnersystem bezahlen können.
- Wenn die Angebots-URL zur Partner-App weiterleiten kann (sofern installiert), gelten für die Seite der mobilen App dieselben Anforderungen wie oben.
Angebot
- Das Angebot muss für jeden Nutzer allgemein zugänglich sein. Für Angebote ist möglicherweise ein kostenpflichtiges Abo erforderlich, solange jeder Nutzer ein Abo abschließen kann.
- Alle angegebenen Metadaten müssen zum Zeitpunkt des Feeduploads korrekt und aktuell sein.
- Ausverkaufte Angebote dürfen zum Zeitpunkt des Feeduploads nicht in den Feeds enthalten sein.
Richtlinien und Anforderungen für Speisekarten
Bitte lies dir die folgenden Voraussetzungen durch, bevor du mit der Integration beginnst. Partner müssen sich an die Richtlinien für Speisekarten halten und die folgenden Anforderungen erfüllen, um für die Integration infrage zu kommen. Google behält sich das Recht vor, Menü- und Gerichtdaten so anzuzeigen, dass sie für Nutzer hilfreich sind.
Wenn die Anforderungen und Richtlinien nicht erfüllt werden, kann es dazu führen, dass die Integration, Händler oder Dienste gesperrt oder von der Plattform entfernt werden.
Richtlinien und Anforderungen
- Partner dürfen im Menüfeed keine unzulässigen Informationen (siehe Details) wie anstößige Sprache, unzulässige Bilder, personenidentifizierbare Informationen oder von Nutzern erstellte Inhalte senden.
- Partner sollten den Menüfeed nicht verwenden, um Elemente zu teilen, die nicht zum Menü gehören, z. B. Dienstleistungen (z. B. Abholservice, Gutscheincodes usw.).
- Partner müssen alle erforderlichen Daten in der E2E-Menüspezifikation für Reservierungen oder in der Menüspezifikation für die Weiterleitung zur Bestellung angeben (maximale Dateigröße: 2 MB). Die technischen Anforderungen werden in der E2E-Menü-Spezifikation für Reservierungen oder in der Spezifikation für das Menü für die Weiterleitung zur Bestellung durch Markieren von Feldern als optional/erforderlich berücksichtigt.
- Partner sollten nur Menüpunkte angeben, die für die entsprechenden Restaurantstandorte verfügbar sind.
- Partner müssen für jeden Standort ein vollständiges Menü senden. Händler mit unvollständigen Menüs werden möglicherweise nicht präsentiert.
- Partner und Händler müssen dafür sorgen, dass die Speisekarten korrekt sind, und sie sollten täglich aktualisiert werden.
- Fotos von Speisen und Getränken sollten gut ausgeleuchtet sein, einen fokussierten Menüpunkt enthalten, keine Bilder von Personen oder anderen Lebensmitteln enthalten und den Bildspezifikationen entsprechen (siehe Fotorichtlinien).
- Die Preise sollten pro Menüpunkt ohne Trinkgeld, Steuern oder Gebühren angezeigt werden, sofern dies nicht nach lokalen Gesetzen und Vorschriften erforderlich ist. Partner müssen die Landeswährung explizit angeben.
- Spezialmenüs werden unterstützt und sollten entfernt werden, wenn sie nicht mehr verfügbar sind (z. B. Menüs mit Festpreis, saisonale oder zeitlich begrenzte Angebote).
Richtlinien für Weiterleitungen zu Zahlungsseiten
In diesem Abschnitt werden die allgemeinen und funktionsspezifischen Richtlinien für die Implementierung der Zahlungsweiterleitung im Actions Center beschrieben. Damit Kunden, Händler und Partner das Actions Center einheitlich nutzen können, müssen bei Inventar, für das Zahlungen erforderlich sind, die entsprechenden Richtlinien eingehalten werden. Andernfalls wird deine Integration gesperrt.
Allgemein
Die folgenden Richtlinien gelten für alle Zahlungstransaktionen und das gesamte Inventar bei „Mit Google reservieren“:
- Der Betrag, der einem Nutzer berechnet wird, muss dem Betrag entsprechen, der in den Bedingungen der Transaktion gemäß anwendbaren Gesetzen angegeben ist.
- Partner sind dafür verantwortlich, die Verfügbarkeit mithilfe einer Echtzeitaktualisierung zu aktualisieren oder dafür zu sorgen, dass
BatchAvailabilityLookup
-Aufrufe die korrekte Verfügbarkeit von Zeitfenstern widerspiegeln. - Bei Transaktionen, für die eine Kreditkarte erforderlich ist, darf dem Nutzer nichts berechnet werden.
- Das Zahlungsmittel des Nutzers darf nicht mit Kosten belastet werden, die bei der Buchung nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Entsprechende Informationen findest du auf unserer Seite zur Konfiguration von Zahlungen.
- Die Zahlungsbedingungen auf der verlinkten Seite mit den Nutzungsbedingungen erfüllen diese Anforderung nicht.
- Dienstleistungen vor Ort1 müssen zum Zeitpunkt der Buchung oder nur vor Ort bezahlt werden. Die Aufforderung zur Zahlung auf andere Weise ist strengstens untersagt.
- Die Transaktion muss in der Währung des Standorts des Händlers angezeigt und belastet werden. Die Währung wird während der Konfiguration von Zahlungen festgelegt. Es dürfen keine Währungsumrechnungen erfolgen.
1. Alle Dienstleistungen vor Ort, mit Ausnahme derjenigen, die über diese Integration erbracht werden, z. B. Vorauszahlungen und Anzahlungen
Anforderungen an Landingpages
- Die Landingpage muss der Beginn des Buchungsvorgangs sein. Die Gruppengröße und der Zeitblock müssen dabei vorab ausgewählt sein.
- Die Landingpage darf nicht die Startseite des Plattformanbieters oder eine andere Seite sein.
- Der erste Schritt der Deeplink-Landingpage darf keine Bezahlschranke sein, bei der Nutzer sich die zugehörigen Metadaten ihrer Reservierung nur ansehen können, wenn sie Zahlungsdetails angeben.
- Der erste Schritt der Deeplink-Landingpage darf keine Anmeldeseite sein. Der Buchungsvorgang muss eine Option enthalten, mit der Nutzer als Gast bezahlen können, ohne sich anzumelden oder ein Konto zu erstellen.
- Der Linkout und die Landingpage dürfen nicht erfordern, dass der Nutzer eine App herunterlädt, um den Buchungsvorgang abzuschließen.