Auf der Seite Rechtliche Anforderungen können Sie die Überprüfung und andere Zertifizierungsschritte ausführen, um sicherzustellen, dass Ihre Integrationen alle anwendbaren Kriterien erfüllen. Diese Seite ist nur für Partner mit einer End-to-End-Integration mit aktivierten Zahlungen relevant.
Zahlungsprofil mit Ihrem Konto verknüpfen
Sie müssen das Zahlungsprofil Ihrer Organisation mit Ihrem Integrationskonto verknüpfen. In diesem Schritt werden alle vorhandenen Zahlungsprofile angezeigt, auf die Sie Zugriff haben. Je nach Zugriffsrechten sehen verschiedene Nutzer möglicherweise unterschiedliche Profile, aus denen sie auswählen können. Daher ist möglicherweise eine bestimmte Person in Ihrer Organisation erforderlich, um diesen Schritt auszuführen.
Bestätigung per Telefon
Für eine optimale Nutzererfahrung wird die von Ihnen im Partnerportal angegebene Telefonnummer Endnutzern angezeigt, wenn sie eine Buchung abschließen. Die Telefonnummer muss für Ihr gesamtes Inventar identisch sein und für Endnutzer zugänglich sein. Bevor diese Telefonnummer angezeigt werden kann, müssen wir bestätigen, dass Sie der Inhaber der Nummer sind. So bestätigen Sie Ihre Nummer:
- Geben Sie Ihre Telefonnummer auf der Seite „Rechtliche Anforderungen“ im Partner-Portal ein.
- Ein Google-Kundenservicemitarbeiter prüft dann Ihre Angaben und versucht, Ihre Telefonnummer zu bestätigen. Dazu kann er die Nummer anrufen oder eine SMS senden.
- Der Google-Mitarbeiter ruft Sie innerhalb von sieben Tagen nach der Einreichung unter der angegebenen Telefonnummer an. Wenn Sie nicht erreichbar sind, ruft er Sie in zwei Tagen zurück. Wenn Sie auch ein zweites Mal nicht erreicht werden, wird Ihre Telefonnummer nicht bestätigt.
- Sie erhalten eine E-Mail mit den Ergebnissen des Überprüfungsversuchs und der aktuelle Status wird im Partner Portal angezeigt.
- Wenn die Bestätigung per Telefon erfolgreich war, haben Sie diesen Schritt abgeschlossen.
- Wenn wir die Bestätigung per Telefon nicht durchführen konnten, erhalten Sie eine E-Mail mit den nächsten Schritten.
- Bei Partnern, die sich derzeit in der Einrichtungsphase befinden, muss Ihre Telefonnummer bestätigt werden, bevor Ihre Integration gestartet werden kann.
- Bei Partnern, die bereits gestartet sind, muss Ihre Telefonnummer bestätigt werden, damit Ihre Integrationen weiterhin online bleiben. Wenn Ihre Telefonnummer 28 Tage lang (ab dem ursprünglichen Einreichungsdatum) nicht bestätigt wird, werden Ihre Integrationen vorübergehend deaktiviert.
E-Mail-Bestätigung
Für eine optimale Nutzerfreundlichkeit wird die E-Mail-Adresse, die Sie im Partnerportal angeben, Endnutzern angezeigt, wenn sie eine Buchung abschließen. Die E-Mail-Adresse muss für alle Ihre Produkte identisch sein und für Endnutzer zugänglich sein. Diese E-Mail-Adresse ist unabhängig von den E-Mail-Adressen, die Sie im Rahmen der Kontaktdaten Ihrer Integration angeben. Bevor diese E-Mail-Adresse angezeigt werden kann, müssen wir prüfen, ob Sie der Inhaber der E-Mail-Adresse sind. So bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse:
- Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse auf der Seite „Rechtliche Anforderungen“ im Partner-Portal ein.
- Ein Google-Mitarbeiter prüft dann Ihre Einreichung und versucht, Ihre E-Mail-Adresse zu bestätigen. Dazu senden wir Ihnen möglicherweise innerhalb von sieben Tagen eine E-Mail an die angegebene Adresse.
- Sie erhalten eine E-Mail an die in Ihren Kontaktdaten aufgeführten E-Mail-Adressen mit den Ergebnissen des Überprüfungsversuchs. Der aktuelle Status wird im Partnerportal angezeigt.
- Wenn die E-Mail-Bestätigung erfolgreich war, haben Sie diesen Schritt abgeschlossen.
- Wenn wir die E-Mail-Bestätigung nicht abschließen konnten, erhalten Sie eine E-Mail mit den nächsten Schritten an die in Ihren Kontaktdaten aufgeführten E-Mail-Adressen.
- Bei Partnern, die sich derzeit in der Einrichtungsphase befinden, muss Ihre Telefonnummer bestätigt werden, bevor Ihre Integration gestartet werden kann.
- Bei Partnern, die bereits gestartet sind, muss Ihre Telefonnummer bestätigt werden, damit Ihre Integrationen weiterhin online bleiben. Wenn Ihre Telefonnummer 28 Tage lang (ab dem ursprünglichen Einreichungsdatum) nicht bestätigt wird, werden Ihre Integrationen vorübergehend deaktiviert.
Offenlegung des Unternehmens
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine eindeutige Kennung, die Unternehmen zugewiesen wird, die umsatzsteuerpflichtig sind. Die Mehrwertsteuer in der Europäischen Union ist eine allgemeine Steuer, die auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie müssen auf der Seite mit den rechtlichen Anforderungen im Partner-Portal bestätigen, ob Ihr Unternehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, und gegebenenfalls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben.
Wirtschaftsbetreiber
Das Feld „Wirtschaftsbeteiligter“ in den Feeds kann verwendet werden, um die örtlichen rechtlichen Anforderungen Ihres Unternehmens (falls zutreffend) im Rahmen einer End-to-End-Zahlungsintegration zu erfüllen.
Wenn dieses Feld für Ihre Integration relevant ist, sollten Sie Informationen zum Hersteller, zum bevollmächtigten Vertreter, zum Importeur, zum Händler, zum Auftragsverarbeiter oder zu einer anderen natürlichen oder juristischen Person angeben, die Verpflichtungen in Bezug auf die Herstellung, Bereitstellung oder Inbetriebnahme von Produkten hat.
In unserer Dokumentation finden Sie ein Beispiel für die Verwendung des Felds „Wirtschaftsbeteiligter“. Wenden Sie sich an die Rechtsabteilung Ihrer Organisation, um festzustellen, ob es lokale rechtliche Anforderungen gibt, die Sie durch die Verwendung dieses Felds erfüllen müssen. Basierend auf den Empfehlungen des Rechtsbeistands Ihrer Organisation wählen Sie aus, ob das Feld „Wirtschaftsbeteiligter“ von Ihrer Organisation verwendet wird.
Selbstzertifizierung
Bevor Sie Ihre Integration veröffentlichen, müssen Sie bestätigen, dass Ihre Organisation sich verpflichtet, nur Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, die allen anwendbaren EU-Rechtsvorschriften entsprechen. Sie können diese Erklärung von einem bevollmächtigten Vertreter Ihrer Organisation abgeben lassen. Damit der Nutzer die Zertifizierung in das Tool eingeben kann, muss er Lese- oder Administratorzugriff auf das Partnerportal haben.
Hinweis: Sobald Sie sich auf der Seite „Rechtliche Anforderungen“ im Partner-Portal selbst zertifiziert haben, kann die Zertifizierung nicht aufgehoben werden. So wird verhindert, dass das Kästchen versehentlich deaktiviert wird, was dazu führen kann, dass der Integrationsstatus deaktiviert wird.