Integrationsrichtlinien für die Weiterleitung von Terminen

Für eine einheitliche Nutzererfahrung bei der Interaktion mit Place Action-Links müssen alle Anbieter von Terminweiterleitungs-Plattformen die folgenden Richtlinien einhalten:

  1. Place Action-Links müssen zu einer speziellen Landingpage für den Händler führen, auf der der Standort und die Adresse des Geschäfts „above the fold“ (ohne Scrollen sichtbar) sind (bei Unternehmen mit mehreren Standorten).
  2. Nutzer, die Place Action-Links folgen, müssen die angegebene Aktion ausführen können. Über einen Link zur Bestellung muss der Nutzer beispielsweise eine Bestellung abschließen können, ohne einen Anruf zu tätigen oder eine andere Website oder App aufzurufen.
  3. Partner müssen die Support- und Wartungsrichtlinien von Actions Center einhalten.

Anforderungen an die Landingpage

  1. Die Landingpage muss für den ersten Schritt des Buchungsvorgangs vorausgewählt sein und buchbare Leistungen „above the fold“ enthalten. Wenn verfügbare Dienstleistungen von kritischen Variablen abhängen (z.B. eine Reparatur im Haus, für die eine Postleitzahl erforderlich ist, oder Dienstleistungen, die von der Marke des Fahrzeugs oder der Haustierart abhängig sind), können Anfragen für diese Variablen als erster Schritt angezeigt werden.
  2. Die Landingpage darf nicht die Startseite des Plattformanbieters oder andere Seiten sein.
  3. Der erste Schritt auf der Landingpage mit Deeplinks darf keine Anmeldebarriere sein, durch die Nutzer ihre Buchung erst abschließen können, wenn sie sich anmelden oder ein Konto erstellen.
  4. Der erste Schritt auf der mit Deeplink verknüpften Landingpage darf keine Zahlungssperre sein, bei der Nutzer die bereitgestellten Dienste und die zugehörigen Metadaten nur aufrufen können, wenn sie Zahlungsdetails angeben.

Qualität der Inhalte

  1. Dienstnamen sollten die angebotene Dienstleistung widerspiegeln und keine Dienstmetadaten wie Preis und Beschreibung enthalten
  2. Links für ortsbezogene Aktionen auf Serviceebene müssen zu einer speziellen Landingpage für die Dienste führen. Die Landingpage muss für die dedizierten Dienste im Voraus ausgewählt sein.
  3. Plattformanbieter müssen Dienstmetadaten (Preis, Dauer, Beschreibung, Kategorie) teilen, wenn die Informationen auf der Website des Plattformanbieters verfügbar sind. Die bereitgestellten Informationen müssen den Informationen auf der Website der Plattformanbieter entsprechen.
  4. Plattformanbieter müssen alle buchbaren Dienstleistungen für einen Händler hochladen, die auf ihrer Plattform unterstützt werden.
  5. Alle Entitäten und die zugehörigen Metadaten müssen den standardmäßigen Inhaltsrichtlinien für Suchfunktionen entsprechen.
  6. Aktionslinks dürfen Nutzer nur zu Terminen mit lizenzierten Anbietern mit entsprechenden Berechtigungsnachweisen weiterleiten.

Attribution

Auf Dashboards für Händler müssen Partner die Quelle der über die Terminweiterleitung vorgenommenen Buchungen angeben, als ob sie von Google oder dem Google Unternehmensprofil stammen.