Richtlinien für die Integration des Unternehmenslinks für Bestellungen im Einzelhandel

Die folgenden Integrationsrichtlinien gelten für die Integration von Business Link für die Einzelhandelsbestellung.

Richtlinien für Place Actions

Damit Kunden, Händler und Partner Place Action-Links einheitlich nutzen können, müssen alle Anbieter von Place Action-Plattformen die folgenden Richtlinien einhalten:

  1. Place Action-Links müssen zu einer speziellen Landingpage für den Händler führen, nicht zur Startseite der Plattform oder anderen Seiten. Bei persönlichen Aktionen für Unternehmen mit mehreren Standorten müssen Links für ortsbezogene Aktionen zu einer speziellen Landingpage für den jeweiligen Standort von Google führen, sofern nicht aufgrund branchenspezifischer Richtlinien eine Ausnahme gilt.

  2. Nutzer, die Place Action-Links folgen, müssen die angegebene Aktion ausführen können. Bei einem Link für Bestellungen muss es dem Nutzer z. B. möglich sein, eine Bestellung aufzugeben, ohne einen Anruf zu tätigen oder eine weitere Website oder App aufzurufen.

  3. Partner müssen die Support- und Wartungsrichtlinien des Actions Centers einhalten.

Voraussetzungen für Händler

Die folgenden Kategorien sind derzeit für die Integrationen „Business Link“ und „Weiterleitung“ im Actions Center aktiviert:

  • Restaurants
  • Unternehmen, das Onlinedienste anbietet
  • Einzelhändler

Die Einhaltung dieser Richtlinie wird proaktiv überwacht. Verstöße können dazu führen, dass alle vom Plattformanbieter bereitgestellten Place Action-Links dauerhaft entfernt werden.