Die folgenden Integrationsrichtlinien gelten für die Einbindung von Business Link für Einzelhandelsbestellungen.
Richtlinien für Place Actions
Damit Kunden, Händler und Partner Place Action-Links einheitlich nutzen können, müssen alle Anbieter von Place Action-Plattformen die folgenden Richtlinien einhalten:
Place Action-Links müssen zu einer speziellen Landingpage für den Händler führen, nicht zur Startseite der Plattform oder anderen Seiten. Bei Präsenzaktionen für Unternehmen mit mehreren Standorten müssen Place Action-Links zu einer speziellen Landingpage für den jeweiligen Standort von Google führen (sofern nicht aufgrund branchenspezifischer Richtlinien anderweitig davon ausgenommen).
Nutzer, die Place Action-Links folgen, müssen die angegebene Aktion ausführen können. Bei einem Link für Bestellungen muss es dem Nutzer z. B. möglich sein, eine Bestellung aufzugeben, ohne einen Anruf zu tätigen oder eine weitere Website oder App aufzurufen.
Partner müssen die Support- und Wartungsrichtlinien des Actions Center einhalten.
Teilnahmevoraussetzungen für Händler
Die folgenden Kategorien sind derzeit für die Einbindung von Business Link und Redirect in Actions Center aktiviert:
- Restaurants
- Unternehmen, das Onlinedienstleistungen anbietet
- Einzelhandel
Die Einhaltung dieser Richtlinie wird proaktiv überwacht. Verstöße können dazu führen, dass alle vom Plattformanbieter bereitgestellten Place Action-Links dauerhaft entfernt werden.