Richtlinien für Place Actions

Damit Kunden, Händler und Partner Place Action-Links einheitlich nutzen können, müssen alle Anbieter von Place Action-Plattformen die folgenden Richtlinien einhalten:

  1. Place Action-Links müssen zu einer speziellen Landingpage für den Händler führen, nicht zur Startseite der Plattform oder anderen Seiten. Bei Präsenzaktionen für Unternehmen mit mehreren Standorten müssen Place Action-Links zu einer Landingpage für den betreffenden Standort führen, sofern dies aufgrund von branchenspezifischen Richtlinien nicht anders eingeschränkt ist.

  2. Nutzer, die Place Action-Links folgen, müssen die angegebene Aktion ausführen können. Bei einem Link für Bestellungen muss es dem Nutzer z. B. möglich sein, eine Bestellung aufzugeben, ohne einen Anruf zu tätigen oder eine weitere Website oder App aufzurufen.

  3. Plattformanbieter dürfen Place Action-Links nur für den Händler aktivieren, wenn sie vom Händler genehmigt oder autorisiert wurden. Zieht der Händler die Genehmigung zurück oder meldet er, dass keine Verbindung zum Plattformanbieter besteht, müssen die Links innerhalb von fünf Werktagen entfernt werden.

  4. Partner müssen sich an die Support- und Wartungsrichtlinien von „Mit Google reservieren“ halten.

Teilnahmevoraussetzungen für Händler

Die folgenden Kategorien sind derzeit für die Integration von „Mit Google reservieren“ aktiviert:

  • Restaurants
  • Unternehmen, die Onlinedienste anbieten
  • Einzelhandel

Die Einhaltung dieser Richtlinie wird proaktiv überwacht. Verstöße können dazu führen, dass alle vom Plattformanbieter bereitgestellten Place Action-Links dauerhaft entfernt werden.